Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag - DEHOGA

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
  •  Der Gastwirt ist nach Treu und Glaubengehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende Rücktrittspauschalen:
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Danach: 80 % des Reisepreises
Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

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