Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag - DEHOGA

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
  •  Der Gastwirt ist nach Treu und Glaubengehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Stornobedingungen:

Bis 14 Tage vor Anreise kostenlos

Danach 80% des Reisepreises

Ab dem Anreisetag und bei NoShow 100% des Reisepreises

Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

Geschenkgutschein

Schenken Sie erholsame Urlaubstage mit Naturgenuss.

... weiterlesen